Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein

1. Die Marketing-Automation-Plattform PLENTY O TOOL unter www.plentyotool.de sowie die als Download bereitgestellten Inhalte werden betrieben und zur Verfügung gestellt von der

dbace KG vertreten durch Dirk Bongards Rohrkampstraße 32 48165 Münster (nachfolgend PLENTY O TOOL genannt)

Die folgenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Grundlage für die Nutzung des von PLENTY O TOOL angebotenen Portales und Dienstes. Sie können vom Benutzer in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Diese AGB können auf Wunsch auch bei PLENTY O TOOL per E-Mail oder schriftlich angefragt werden.
Um die Datenschutzbestimmung für die Nutzung der Portale und Dienste von PLENTY O TOOL aufzurufen, klicken Sie bitte hier.
2. PLENTY O TOOL richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (nachfolgend KMU genannt). Diesen wird ermöglicht, digital eine auf ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Auswahl von Marketing-Maßnahmen zu generieren. Zusätzlich bietet PLENTY O TOOL eine Schnittstelle zwischen einem Marketing-Dienstleister und den KMU, indem sie dem Marketing-Dienstleister ermöglicht, auf Marketinganfragen der KMU ein auf seine Auswahl beschränktes konkretes Angebot abzugeben, auf welches eine tatsächliche Vermittlung zwischen den KMU und dem Marketing-Dienstleister erfolgen kann. PLENTY O TOOL ist als Plattformbetreiber Mittler. Ein etwaiger Vertragsschluss findet nur zwischen Marketing-Dienstleister und den KMU statt.
3. Das Internetangebot darf nur in der durch PLENTY O TOOL angelegten Weise genutzt werden.

§ 2 Registrierung und kostenlose Auswertung

1. PLENTY O TOOL bietet den KMU online den Zugriff auf ihre Datenbank an, mit der digital eine auf ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Auswahl von Marketing-Maßnahmen generiert werden. Dies erfolgt teilweise in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.
2. Für Nutzung von PLENTY O TOOL ist eine Registrierung notwendig. Anzugeben ist die Firma oder Einzelunternehmer, eine E-Mail-Adresse, die Position des Benutzers.
3. Nach der Registrierung beginnt die die PLENTY O TOOL-Basis-Empfehlung. Für die PLENTY O TOOL-Basis-Empfehlung sind weitere Daten zum Unternehmen (Gründungsjahr, Rechtsform, MA-Zahl, Ausbildungsbetrieb usw.) einzupflegen. Diese Daten liefern eine erste Analyse und ein Etappenziel auf dem Weg zur konkreten Kampagne. 4. Es folgt die PLENTY O TOOL-Auslese. Sie dient der Beratung und der Ermittlung von Vorschlägen für konkrete Marketingmaßnahmen (Werbeträger (Zeitung, TV, Radio, Zeitschriften, Online, Außenwerbung usw.) und Werbeform/-mittel (Anzeige, Beilage, Banner, Plakat usw.)). Es werden vertiefte Informationen für den konkreten Werbe- und Kommunikationsbedarf abgefragt.
5. Die in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden für spätere Vertragsanträge gespeichert, damit der KMU diese Informationen nicht erneut eingeben muss.
6. PLENTY O TOOL wertet Daten über gute Werbeerfahrungen aus und teilt sie, zu Zwecken der Produktentwicklung, den Marketing Dienstleistern in anonymisierter Form mit. Es lassen sich keine Rückschlüsse auf Ein- und Angaben der Nutzer ziehen. Beispiel: Wie viele KMU haben einen Webshop? Welche Marketingziele haben Mediziner überwiegend und welche Anforderungen?

§ 3 Unverbindliche Angebotsforderung

1. Die PLENTY O TOOL-Auslese kann der KMU für eine konkrete Angebotserstellung durch einen Marketing-Dienstleister nutzen, indem er ein bis hier anonymisiertes, kostenlosen, unverbindliches Angebot aufgrund der beantworteten Fragen anfordert und der Weitergabe seiner Angaben aus der PLENTY O TOOL Auslese zustimmt.
2. Die Marketing-Dienstleister sind bis hier nur gegenüber PLENTY O TOOL vertraglich verpflichtet, den KMU drei konkrete Angebote/Vorschläge, der 1/1, 2/3 oder 1/3 des angegeben Werbebudgets des KMU umfassen zu machen. Ein auf den Abschluss eines Vertrags gerichtetes Angebot liegt nicht vor, da der KMU dem Marketing-Dienstleister (noch) unbekannt ist.

§ 4 Vertragsschluss zwischen KMU und Marketing-Dienstleister

1. Der KMU wird über das Angebot gemäß § 3 des/der Marketing-Dienstleister per E-Mail informiert und kann dies über seinen Account auf PLENTY O TOOL abrufen. Dort befinden sich die von den KMU freigegebenen Angaben zur dort auch entsprechend formulierten Anfrage. Ebenfalls über PLENTY O TOOL erhält der Marketing-Dienstleister den Zugang zu dem Angebot-Template, in das er das Angebot schreibt und innerhalb von 3 Werktagen abgibt. Mit Angebotsabgabe auf der Plattform erhält der KMU das Angebot per E-Mail. Nimmt er es an, so erhält der Marketing-Dienstleister per E-Mail diese Information und mit Zustimmung des KMU die erforderlichen Kontaktdaten des KMU. Ein Vertragsschluss kann erst nach erneuter Rückmeldung an den KMU erfolgen. Der Marketing-Dienstleister muss sein Angebot erneut und damit rechtsverbindlich abgeben und vom KMU bestätigen lassen.
2. PLENTY O TOOL bietet den Benutzern ihres Internetangebots die Möglichkeit, Verträge mit (dritten) Anbietern von Dienstleistungen abzuschließen. Der Vertrag über die jeweiligen Dienstleistungen kommt ausschließlich zwischen dem KMU und dem Marketing-Dienstleister zustande. Dabei besteht die Leistung von lediglich in der Vermittlung von Verträgen, einschließlich der beratenden Unterstützung der KMU bei der Eingabe oder Auswahl der Informationen. Den KMU ist es untersagt, unter einer anderen als ihrer wahren Identität das Internetangebot zu nutzen oder unter Bezugnahme auf das Internetangebot der PLENTY O TOOL zu handeln, insbesondere unter einer anderen als ihrer wahren Identität Verträge mit den Marketing-Dienstleister einzugehen oder anzubahnen.

§ 5 Haftung von PLENTY O TOOL

1. PLENTY O TOOL weist den KMU ausdrücklich darauf hin, dass die durch sie bereitgestellten Informationen auf den Vertrag zwischen KMU und dem Marketing-Dienstleister keinen Einfluss haben. Allein der zwischen diesen vereinbarten Inhalt ist verbindlich. Die konkreten Angebote der Marketing-Dienstleister können von den angegebenen Bedingungen / Konditionen abweichen, die PLENTY O TOOL durch die Marketing-Dienstleister zur Verfügung gestellt wurden.
2. PLENTY O TOOL ist nicht Vertreter eines Marketing-Dienstleisters und nicht Partei des Vertrages zwischen dem Marketing-Dienstleister und dem KMU. Sie stellt lediglich den Kontakt zwischen KMU und Marketing-Dienstleister her und versteht sich insofern als Vermittler. Folglich haftet sie nicht für aus dem Vertrag mit dem Marketing-Dienstleister entstehende Ansprüche einer Partei. Insbesondere ist sie nicht für Schäden, Nicht- oder Schlechtleistungen, die aus diesem Vertrag erwachsen, verantwortlich. PLENTY O TOOL gibt entsprechend auch keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der abgegebenen Angebote. Sie übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Leistungen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Marketing-Dienstleister, mit dem der KMU den Vertrag schließt. Keine der Informationen auf dem Internetangebot PLENTY O TOOL ist eine Zusage, eine Garantie oder Zusicherung von PLENTY O TOOL.
3. PLENTY O TOOL wird sich bemühen, seine Dienste stets zugänglich zu halten, sie übernimmt hierfür jedoch keine Haftung. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. PLENTY O TOOL behält sich vor, sein Angebot oder Teile des Angebots jederzeit zu beenden oder einzuschränken.
4. Eine Haftung für einen Datenverlust des Nutzers oder Schäden an Hard- oder Software des Nutzers übernimmt PLENTY O TOOL nur für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung ist begrenzt auf denjenigen Schaden, welcher bei vertragsgemäßer privater Nutzung durch den Nutzer vernünftigerweise vorhersehbar ist.
5. Voraussetzung für die einwandfreie Nutzung von PLENTY O TOOL ist, dass der Nutzer über einen Zugang zu elektronischen Medien verfügt, der dem jeweils aktuellen technischen Standard entspricht.

§ 6 Kosten Datenverarbeitung

1. Die Tätigkeit von PLENTY O TOOL ist für den KMU kostenlos. Durch Abschluss eines Vertrages mit einem Marketing-Dienstleister können aber an diesen zu entrichtende Kosten für die entsprechenden Dienstleistungen entstehen. PLENTY O TOOL stellt für den Marketing-Dienstleister einen entgeltlichen Service dar.
2. PLENTY O TOOL erhebt, verarbeitet und nutzt die seitens des KMU im Zusammenhang mit seinem Angebot auf Vertragsschluss angegebenen Daten für steuerliche und abrechnungsrelevante Zwecke im erforderlichen Umfang in ihrer Funktion als Vermittlerin der Dienstleistungen. Eine weiter gehende Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Benutzers erfolgt nur, wenn der Benutzer hierin einwilligt oder PLENTY O TOOL hierzu aufgrund eines gesetzlichen Erlaubnistatbestandes, z.B. zur Erfüllung eines Vertrages, berechtigt ist.

§ 7 Urheberrecht - Weitergabe von Inhalten

1. Auf PLENTY O TOOL veröffentlichte Schriftwerke, Fotografien und Illustrationen, Videos und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur dann vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden, wenn dies im Einzelfall durch den Rechteinhaber oder die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts gestattet ist. Diese Inhalte unterliegen keiner Creative Common Lizenz, es sei denn, eine solche ist ausdrücklich angegeben. Eine Verlinkung oder Zitierung ist ohne Genehmigung zulässig, soweit dies in den Grenzen Zitatrechts nach § 51 UrhG erfolgt.
2. Als Nutzer sind Sie nicht berechtigt, ohne Zustimmung von PLENTY O TOOL Inhalte ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder unabhängig vom Trägermedium und der technischen Ausgestaltung in fremden Speichermedien abzulegen. Nicht gestattet sind die Vervielfältigung (z.B. Archivierung oder Ausdrucke), die öffentliche Wiedergabe (z.B. öffentliche Vorführung, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung und die körperliche Weitergabe) außerhalb des privaten Bereichs, gleich ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.
3. Angebote der Marketing-Dienstleister dürfen selbstverständlich archiviert, ausgedruckt und im verwertet werden.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

1. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten unsere Datenschutzbestimmungen und das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort ist Münster. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
2. Abweichende Bedingungen des Nutzers/KMU werden nicht akzeptiert. Diese werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn PLENTY O TOOL ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
4. Sofern der Nutzer Kaufmann ist oder seinen ständigen Aufenthaltsort im Ausland hat, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
5. PLENTY O TOOL behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zukünftig zu ändern.
6. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Gemäß § 36 VSBG weisen wir Sie darauf hin, dass wir zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet sind und an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen.